Bürgerinformation

„Gut sichtbare Hausnummern

können Leben retten“

Wenn die Feuerwehr oder der Rettungsdienst zu einem Einsatz gerufen wird, geht es meist um Sekunden. Baustellen, falsch parkende Autos und ein hohes Verkehrsaufkommen können die Anfahrt der Rettungsmittel oft verzögern. Sind die Rettungskräfte dann an der Einsatzadresse angekommen, stehen sie oft vor einem weiteren Problem. Die Orientierung in der Straße wird durch schlecht sichtbare Hausnummern erschwert. Die Rettungskräfte sind aber auf gut lesbare Hausnummern angewiesen um schnellst möglich am richtigen Ort Hilfe zu leisten.

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Überprüfen Sie daher bitte die Sichtbarkeit ihrer Hausnummer und bessern Sie gegebenenfalls nach.

Hierbei empfehlen wir Ihnen folgendes zu beachten:

  • Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an.
  • Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
  • Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
  • Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
  • Die Hausnummer darf nicht von Pflanzen überwuchert oder verdeckt sein.
  • Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
  • Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite)

Helfen Sie uns dabei, dass wir Im Notfall Ihnen schnellstmöglich helfen können.

Ihre Feuerwehr Möglingen


Betreten von Eisflächen Verboten. Lebensgefahr!

Betreten der Eisfläche Verboten_01Auf Grund der momentan in der Nacht herrschenden tiefen Minus und den nur leicht über Plus liegenden Tagestemperaturen sind mancherorts einige Teiche und Seen aber auch kleinere Bäche und Flüsse zugefroren. Dies lockt Kinder und Erwachsene zu einem winterlichen Vergnügen auf die Eisflächen.

Jedoch kann der äußerliche Anschein der Eisdicke oft täuschen. Unter Umständen ist das Eis noch nicht dick genug und damit die Tragfähigkeit für Personen, selbst für kleine Kinder nicht gewährleistet.

Die Feuerwehr Möglingen weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen grundsätzlich verboten ist.

Betreten Sie daher nur Eisflächen die von der Gemeinde oder Stadtverwaltung freigegeben sind. Hier sind die erforderlichen Eisdicken gemessen.

Eingebrochene Personen können durch Unterkühlung und der dadurch eintretenden Schwäche nur wenige Minuten im kalten Wasser überleben.

Hier noch ein paar Hinweise für gefrorene Gewässer:

  • Auf Verbotsschilder und Hinweisschilder der Gemeinde/Stadt achten
  • Betreten von Eisflächen nur unter Aufsicht einer weiteren Person
  • Kinder die Eisflächen nicht alleine Betreten lassen.
  • Keine Eisflächen betreten von fließenden Gewässern
  • Leichtes Tauwetter kann die Tragfähigkeit der Eisfläche stark beeinflussen
  • Menschenansammlungen auf Eisflächen meiden
  • Bei ersten Anzeichen, dass das Eis brechen könnte die Eisfläche sofort verlassen
  • Besondere Vorsicht auf verschneiten Eisflächen und an bewachsenen Uferbereichen

Sollte jemand ins Eis eingebrochen sein:

  • Sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr verstädnigen
  • Nur mit Sicherung auf das Eis gehen, sich nicht selbst in Gefahr bringen
  • Das Körpergewicht auf eine möglichst große Fläche verteilen. (z.B. Brett, Türblatt, Leiter verwenden)
  • Niemals bis zur Einbruchstelle vorgehen, Hilfsmittel wie Seil, Stöcke oder Äste verwenden
  • Nach der Rettung den Verunglückten ins Warme bringen, sofort die nassen Kleider ausziehen, in Decken hüllen und an den Rettungsdienst übergeben.

Wir wünschen weiterhin eine schöne und sichere Winterzeit.

Ihre Feuerwehr Möglingen


Tipps zum sicheren Grillen

Zu Beginn der warmen Jahreszeit, wenn die Tage länger sind und die Sonnenstrahlen zum gemütlichen Beisammensein einladen, beginnt wieder die Grillsaison. Jedoch leider auch die Zeit der Grillunfälle. Grillen ist bei jedermann sehr beliebt, doch kaum einer denkt im ersten Moment daran, dass sich beim Grillen durch Unachtsamkeit schwere Unfälle ereignen können. Jedes Jahr ereignen sich alleine in Deutschland 4.000 Grillunfälle, etwa 10% mit schweren Brandverletzungen. Die meisten Grillunfälle ereignen sich durch die Verwendung von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Spiritus, der oft zum schnelleren Entfachen der Grillkohle benutzt wird. Bei der Verwendung kann es zu gefährlichen Verpuffungen mit meterhohen Stichflammen kommen. Besonders für Kinder ist die Gefahr sehr groß, da Sie sich auf Grund ihrer Größe meist auf Augenhöhe des Grills befinden und die Gefahren noch weniger einschätzen können.

Grillunfälle Sind vermeidbar, schützen Sie sich, ihre Familie und die Menschen in ihrer Nähe. Seien Sie ein Vorbild und weisen Sie andere auf ihr eventuell unachtsames Verhalten hin.

Tipps zum sicheren Grillen:

  • Grillgerät kippsicher auf einen festen Untergrund im Windschatten aufstellen,  nicht in die Nähe von brennbaren Materialien.
  • Niemals in geschlossenen Räumen mit offenem Feuer grillen – Vergiftungsgefahr
  • Niemals brennbare Flüssigkeiten wie z.B. Spiritus zum Anzünden oder zum Nachschütten auf langsam brennende Grillholzkohle verwenden.
  • Zum Anzünden der Grillholzkohle feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
  • Bei der Verwendung von Gasgrillgeräten die Leitungen vor Grillbeginn auf Dichtigkeit prüfen.
  • Den Grill nicht unbeaufsichtigt und Kinder nicht in der Reichweite des Grills spielen lassen. (Empfohlen wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 2-3m)
  • Während des Grillens Löschmittel wie z.B. Feuerlöscher oder eine Löschdecke zum Löschen in der unmittelbaren Nähe bereitstellen.
  • Brennendes Fett nur durch Abdecken z.B. mit einer Löschdecke löschen, niemals mit Wasser.
  • Nach dem Grillen das Feuer und die Glut vollständig löschen und auskühlen lassen. Die Glut niemals in den Mülleimer entsorgen, in der Erde oder am Strand im Sand vergraben. Die restliche Kohle immer erst nach dem vollständigen Erkalten fachgerecht entsorgen.
  • Auch zum Abkühlen der restlichen Glut den Grill nicht in geschlossene Räume  stellen – Vergiftungsgefahr.

Im Brandfall umgehend über den Notruf 112 die Feuerwehr verständigen.

Bei Verbrennungen die verbrannte Stelle sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 20°C) kühlen und über den Notruf 112 den Rettungsdienst, Notarzt rufen. Betreuen Sie die verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Auch bei kleineren Verletzungen sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen.

Bei Beachtung der genannten Tipps steht ihrer sicheren Grillsaison nichts im Wege.

Ihre Feuerwehr Möglingen

Quelle: Foto und weitere Informationen auf www.paulinchen.de  Paulinchen e.V Logo

 


 

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Rauchmelderpflicht

In Baden-Württemberg und in einigen weiteren Bundesländern in Deutschland herrscht gesetzliche Rauchmelderpflicht. Rauchmelder dienen zur Früherkennung und Warnung von Bränden in Wohnungen und Häusern – sie können Leben retten!

Informieren Sie sich rund um das Thema Rauchmelderpflicht wie zum Beispiel die gesetzlichen Vorschriften, die Richtige Anwendung und vieles mehr. Klicken Sie hierfür auf das Bild oder gehen Sie auf www.rauchmelder-lebensretter.de.